August 18, 2026

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Stellenangebot bei der Agentur für Arbeit online melden

Wer Arbeitskräfte über die Agentur für Arbeit suchen möchte, kann ein Stellenangebot kostenlos online melden. Dafür nutzt das Unternehmen das Portal der Bundesagentur für Arbeit oder den Arbeitgeber-Service.

Die Anzeige sollte den Beruf, den Arbeitsort und den gewünschten Start nennen. Auch Arbeitszeit, Gehalt, Aufgaben und nötige Kenntnisse gehören hinein. Klare Angaben helfen der Agentur für Arbeit, passende Bewerberinnen und Bewerber zu erreichen.

Unternehmen können den Text über ein Benutzerkonto einstellen. Nach der Prüfung erscheint das Angebot in der Jobsuche. Ein Firmenlogo kann die Anzeige zusätzlich sichtbar machen.

Ein Konto ist nicht zwingend nötig. Der zuständige Arbeitgeber-Service nimmt das Stellenangebot auch direkt online entgegen. Die gebührenfreie Nummer lautet 0800 4 555520.

Größere Firmen können ihre Personal-Software über die HR-BA-XML-Schnittstelle anbinden. So lassen sich Stellen aus dem eigenen System an die Datenbank der Arbeitsagentur übertragen. Diese Lösung eignet sich vor allem für viele offene Stellen.

Vor dem Versand lohnt sich ein kurzer Check:

  • Passt die Berufsbezeichnung zur gesuchten Tätigkeit?
  • Sind Arbeitsort und Arbeitszeit eindeutig?
  • Stehen Pflichtkenntnisse und Zusatzwissen getrennt?
  • Ist der Bewerbungsweg leicht verständlich?
  • Enthält die Anzeige keine sachfremden oder diskriminierenden Vorgaben?

Nach dem Einstellen kann das Unternehmen die Anzeige weiter pflegen. Änderungen an Arbeitszeit, Kontakt oder Frist sollten sofort ergänzt werden. Ist die Stelle besetzt, wird das Angebot geschlossen.

Zugang zum Portal der Bundesagentur für Arbeit erhalten

Für das Portal der Bundesagentur für Arbeit braucht Ihr Betrieb ein Benutzerkonto. Darüber lassen sich digitale Dienste für Arbeitgeber sicher verwalten.

Existieren noch keine Zugangsdaten, kann der Arbeitgeber-Service den Zugang einrichten. Dafür stehen das Kontaktformular und die gebührenfreie Telefonnummer 0800 4 555520 bereit. Halten Sie Ihre Firmendaten und eine zuständige Kontaktperson bereit.

Nach der Freischaltung melden Sie sich mit den Zugangsdaten an und prüfen zunächst die hinterlegten Betriebsdaten, etwa Firmenname, Anschrift und Kontaktweg. Ordnen Sie den Zugang nur Personen zu, die im Betrieb Stellen pflegen dürfen. Ein fester interner Ansprechpartner verhindert doppelte Zugänge und unklare Zuständigkeiten.

  • Firmendaten vor dem ersten Einsatz prüfen
  • Zuständige Kontaktperson festlegen
  • Zugangsdaten nicht per E-Mail weitergeben
  • Interne Rollen für die Pflege vergeben

Falls der Zugang nicht funktioniert, hilft der Arbeitgeber-Service weiter. Eine Nachricht online ist ebenfalls möglich.

Stellenanzeigen im Benutzerkonto erstellen und pflegen

Im Benutzerkonto erstellen Sie die Anzeige über „Neues Stellenangebot“. Füllen Sie die Felder vollständig aus und wählen Sie eine klare Berufsbezeichnung. Ein Titel wie „Elektroniker (m/w/d) für Betriebstechnik“ spricht gezielter an als „Mitarbeiter gesucht“.

Trennen Sie Pflichtaufgaben von Zusatzaufgaben. Beschreiben Sie außerdem, welche Kenntnisse am ersten Arbeitstag nötig sind. So erkennen Interessierte schneller, ob die Stelle zu ihrem Profil passt.

Geben Sie den Arbeitsort, den Starttermin und den Umfang der Stelle an. Bei mehreren Einsatzorten sollten Sie jeden Ort nennen. Das schafft klare Erwartungen und spart Rückfragen.

Ein Firmenlogo lässt sich in der Anzeige ergänzen. Prüfen Sie vor dem Speichern, ob Logo, Kontakt und Beschreibung zusammenpassen.

Nach der Freigabe bleibt die Anzeige bearbeitbar. Ändern sich etwa Schichtzeiten oder der Starttermin, passen Sie die Daten direkt an. Ist die Stelle besetzt, sollten Sie das Angebot schließen.

  • Berufsbezeichnung konkret wählen
  • Pflichtkenntnisse klar benennen
  • Aufgaben in kurzen Punkten erklären
  • Arbeitsort und Beginn eintragen
  • Anzeige nach jeder Änderung prüfen

Stellenangebote per HR-BA-XML-Schnittstelle übertragen

Die HR-BA-XML-Schnittstelle verbindet das Bewerbermanagement eines Betriebs direkt mit der Stellendatenbank der Bundesagentur für Arbeit. Neue Angebote gelangen dadurch aus der eigenen Software in den BA-Dienst. Das spart vor allem bei vielen Vakanzen Zeit.

Die Schnittstelle überträgt strukturierte Daten. Dazu zählen etwa Beruf, Arbeitsort, Arbeitszeit und Aufgaben. Unvollständige oder falsch zugeordnete Felder können die Übertragung stoppen oder die Anzeige verfälschen.

Vor dem Start sollte die Personalabteilung prüfen, ob das genutzte System diese Anbindung unterstützt. Für die technische Einrichtung braucht sie meist den Anbieter der Software oder die interne IT. Die nötigen Schritte hängen vom jeweiligen System ab.

  • Unterstützt das System den HR-BA-XML-Standard?
  • Wer pflegt die Daten im Bewerbermanagement?
  • Wie erkennt das System Änderungen?
  • Wann wird ein besetztes Angebot entfernt?
  • Wie werden Übertragungsfehler angezeigt?

Besonders wichtig ist der Abgleich nach jeder Änderung. Ein neues Gehalt oder ein anderer Einsatzort muss auch im BA-Angebot erscheinen. Sonst sehen Bewerbende veraltete Angaben.

Die Lösung passt gut zu Unternehmen mit vielen Standorten oder häufig wechselnden Stellen. Bei einzelnen Vakanzen ist die direkte Pflege im Portal meist einfacher.

Arbeitskräfte ohne Anmeldung über den Arbeitgeber-Service suchen

Unternehmen können ein Stellenangebot ohne eigenes Benutzerkonto an den zuständigen Arbeitgeber-Service übermitteln. Dafür nutzen sie das Online-Kontaktformular der Bundesagentur für Arbeit. Die zuständige Stelle nimmt die Daten anschließend auf und klärt das weitere Vorgehen direkt mit dem Betrieb.

Diese Option passt, wenn kurzfristig Personal fehlt oder noch kein Zugang zum Portal besteht. Sie eignet sich auch für kleine Betriebe mit wenigen offenen Stellen. Der digitale Weg spart dabei einen zusätzlichen Antrag auf Zugangsdaten.

Für eine schnelle Bearbeitung sollten die wichtigsten Angaben gleich vollständig vorliegen:

  • Firmenname und Ansprechpartner
  • Telefonnummer und E-Mail-Adresse
  • Berufsbezeichnung und Arbeitsort
  • Aufgaben und gewünschte Kenntnisse
  • Arbeitszeit, Vertragsart und Eintrittstermin
  • Gewünschter Bewerbungsweg

Im Gespräch können Unternehmen auch einen Vermittlungsauftrag erteilen. Die Fachstelle prüft dann, welche Suchwege für die offene Stelle passen. Bei schwer besetzbaren Berufen kann sie zudem weitere Wege zur Fachkräftegewinnung zeigen.

Bewerberbörse der Agentur für Arbeit gezielt nutzen

Die Bewerberbörse der Agentur für Arbeit ergänzt die Suche über ein Stellenangebot. Unternehmen durchsuchen dort Profile von Menschen, die eine neue Stelle suchen, und können selbst passende Arbeitskräfte ansprechen.

Starten Sie mit wenigen, klaren Suchkriterien. Ein zu enger Filter blendet passende Profile aus. Suchen Sie zum Beispiel zuerst nach Beruf und Region, bevor Sie weitere Merkmale ergänzen.

  • Berufsbezeichnung oder Tätigkeitsfeld
  • Gewünschter Arbeitsort oder Suchradius
  • Berufserfahrung und Qualifikationen
  • Arbeitszeit, etwa Vollzeit oder Teilzeit
  • Frühester möglicher Arbeitsbeginn

Lesen Sie die Profile vollständig. Achten Sie nicht nur auf den letzten Beruf. Übertragbare Fähigkeiten können ebenfalls passen. Ein Lagerhelfer mit Erfahrung im Warenbuch kann etwa für eine Stelle in der Logistikverwaltung geeignet sein.

Interessante Personen können Unternehmen direkt kontaktieren. Die erste Nachricht sollte kurz sein und einen klaren Bezug zum Profil zeigen. Nennen Sie die Stelle, den Ort und den nächsten Schritt.

Beispiel: „Ihre Erfahrung im Lager passt zu unserer Stelle in Köln. Können wir in dieser Woche über Aufgaben und Arbeitszeiten sprechen?“

Prüfen Sie vor der Kontaktaufnahme, ob das Profil noch aktuell wirkt. Fragen Sie fehlende Punkte sachlich nach. Eine passende Auswahl entsteht nicht allein durch Suchfilter, sondern durch den Abgleich von Aufgaben und Fähigkeiten.

Arbeitgeber-Service mit der Personalsuche beauftragen

Ein Vermittlungsauftrag bindet den Arbeitgeber-Service aktiv in die Suche ein. Das Unternehmen teilt dafür mit, welche Person es braucht und welche Stelle besetzt werden soll. Die Fachstelle kann anschließend geeignete Profile prüfen und Kontakte anbahnen.

Der Auftrag lässt sich über das Benutzerkonto, telefonisch oder schriftlich erteilen. Im Erstgespräch sollten Betriebe offen sagen, welche Anforderungen unverzichtbar sind. Ebenso wichtig sind Spielräume bei Berufserfahrung, Abschluss oder Arbeitszeit.

Die Beratung geht über die reine Profilsuche hinaus. Der Arbeitgeber-Service kann dabei helfen, Anforderungen zu schärfen, Arbeitsbedingungen verständlich zu beschreiben und den Ablauf im Betrieb passend zu gestalten. Das ist besonders hilfreich, wenn eine Stelle trotz mehrerer Versuche unbesetzt bleibt.

  • Welche Aufgaben muss die Person sofort übernehmen?
  • Welche Kenntnisse können im Betrieb wachsen?
  • Welche Arbeitszeiten sind wirklich möglich?
  • Welche Alternativen gibt es bei wenigen Bewerbungen?

Bei schwer zu besetzenden Stellen kann die Fachstelle weitere Wege zur Personalgewinnung zeigen. Dazu zählen etwa neue Zielgruppen oder angepasste Anforderungen. Der Bereich „Qualifiziertes Personal gewinnen“ liefert dazu passende Hinweise.

Menschen mit Behinderung als Arbeitskräfte gewinnen

Wer Menschen mit Behinderung als Arbeitskräfte gewinnen möchte, sollte zuerst die konkreten Aufgaben prüfen. Entscheidend ist nicht eine Diagnose, sondern die Frage: Welche Tätigkeit passt zu den Stärken der Person?

Die Agentur für Arbeit unterstützt Unternehmen bei diesem Abgleich. Sie kann zu passenden Bewerberinnen und Bewerbern, möglichen Hilfen und der Gestaltung des Arbeitsplatzes beraten. Auch eine Arbeitsplatzanpassung lässt sich früh besprechen.

Typische Anpassungen sind:

  • höhenverstellbare Tische
  • technische Lese- oder Hörhilfen
  • barrierefreie Zugänge
  • klare Arbeitspläne
  • angepasste Arbeitszeiten
  • Unterstützung durch eine Assistenz

Je nach Fall können Zuschüsse oder andere Fördermittel infrage kommen. Das gilt etwa für eine notwendige Ausstattung oder eine betriebliche Einarbeitung. Die zuständige Stelle prüft den Einzelfall und nennt die nächsten Schritte.

Formulieren Sie die Stelle ohne unnötige Hürden. Fordern Sie nur Fähigkeiten, die für die Aufgabe wirklich nötig sind. Ein Hinweis auf mögliche Anpassungen zeigt, dass Ihr Betrieb offen plant.

Auch rechtlich lohnt der Blick auf die Beschäftigungspflicht. Private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen prüfen, ob sie Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigen können.

Geflüchtete Arbeitskräfte rechtssicher beschäftigen

Geflüchtete Menschen können für Betriebe eine wichtige Zielgruppe sein. Vor dem Arbeitsstart muss jedoch klar sein, welcher Aufenthaltsstatus vorliegt und ob ein Arbeitsmarktzugang besteht.

Unternehmen sollten deshalb den Aufenthaltstitel, die Aufenthaltsgestattung oder die Duldung prüfen. Daraus ergibt sich, ob die Person arbeiten darf und ob eine Zustimmung nötig ist. Eine Beschäftigung darf erst beginnen, wenn die nötige Erlaubnis vorliegt.

Der Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit unterstützt bei diesen Fragen. Er informiert zu Aufenthaltsstatus, Arbeitsmarktzugang und Fördermitteln. Bei Unsicherheit sollten Betriebe den Einzelfall vor der Vertragsunterzeichnung klären.

  • Dokument der Bewerberin oder des Bewerbers prüfen
  • Erlaubnis zur Beschäftigung beachten
  • Arbeitsbeginn erst nach der Freigabe festlegen
  • Fördermittel für Einstieg und Sprachkurse erfragen
  • Unterlagen zum Vorgang sicher aufbewahren

Hilfreich ist das Merkblatt 7 zur Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Es erklärt wichtige Fragen für Betriebe und Beschäftigte. Für die Suche nach Fachkräften aus dem Ausland bietet sich außerdem EURES an, das Portal für berufliche Mobilität in Europa.

Auch Make it in Germany informiert zur Gewinnung ausländischer Fachkräfte. Die Seite erklärt unter anderem Wege für Einreise, Aufenthalt und Arbeit.

Ausländische Fachkräfte über EURES und Make it in Germany finden

EURES hilft Unternehmen bei der Suche nach Fachkräften in Europa. Das Portal bündelt Stellen und Profile aus vielen europäischen Ländern. Betriebe erreichen damit auch Menschen, die einen Umzug nach Deutschland prüfen.

Für die Suche sollten Unternehmen den Bedarf genau beschreiben. Dazu gehören Beruf, Aufgaben, Arbeitsort und gewünschte Sprachkenntnisse. Ein Hinweis auf Hilfe bei der Anreise oder beim Start erleichtert die erste Kontaktaufnahme.

  • passende Länder und Regionen auswählen
  • Beruf und nötige Fachkenntnisse festlegen
  • Sprachniveau ehrlich angeben
  • Arbeitsort und Schichtzeiten erklären
  • Ablauf für Bewerbung und Einreise nennen

Make it in Germany richtet sich an internationale Fachkräfte und an deutsche Betriebe. Die Plattform erklärt Wege für Einreise, Aufenthalt und Arbeit. Unternehmen erhalten dort auch Hinweise zur Suche im Ausland.

Bei reglementierten Berufen muss ein ausländischer Abschluss oft anerkannt werden. Das betrifft etwa viele Berufe im Gesundheitswesen. Bei nicht reglementierten Berufen ist eine Anerkennung nicht immer nötig.

Prüfen Sie außerdem, ob ein Visum, eine Zustimmung oder ein anderer Nachweis nötig ist. Der Arbeitgeber-Service kann den Einzelfall einordnen. Für die erste Orientierung eignet sich das Merkblatt 7 zur Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Es erklärt Rechte, Pflichten und wichtige Nachweise.

Künstlerinnen, Künstler und technisches Personal vermitteln lassen

Die Künstlervermittlung der Bundesagentur für Arbeit richtet sich an Betriebe mit Bedarf an darstellenden Künstlerinnen und Künstlern. Dazu zählen etwa Schauspiel, Tanz, Gesang und Moderation. Auch Fachkräfte für Bühne, Ton, Licht und andere künstlerisch-technische Berufe können infrage kommen.

Das Angebot eignet sich für Theater, Filmproduktionen, Veranstalter und Kulturhäuser. Die Vermittlung kann auch Fachkräfte aus dem Ausland einbeziehen. Unternehmen sollten daher früh festlegen, wann Proben, Drehs oder Aufführungen beginnen.

Für ein passendes Profil helfen genaue Angaben zu:

  • Rolle oder künstlerischem Fach
  • benötigten Fertigkeiten
  • Zeitraum und Einsatzort
  • Art der Produktion
  • Proben- und Aufführungsterminen
  • technischen Aufgaben und genutzter Ausrüstung

Bei künstlerischen Berufen zählen oft Arbeitsproben, Bühnenpraxis und besondere Fertigkeiten stärker als ein klassischer Lebenslauf. Eine kurze Beschreibung des Projekts erleichtert die Vorauswahl. Das gilt auch für technische Rollen, etwa in Ton, Licht oder Bühnenbau.

Bei internationalen Kräften sollten Betriebe zusätzlich prüfen, ob Einreise, Aufenthalt und Arbeitsstart zum Zeitplan passen. Die Künstlervermittlung kann bei der Suche und beim ersten Abgleich unterstützen. Für die konkrete Anfrage nutzen Unternehmen den Arbeitgeber-Service.

Fazit: Arbeitskräfte über die Agentur für Arbeit gezielt suchen

Die Agentur für Arbeit bietet Unternehmen mehrere Wege, offene Stellen zu besetzen. Betriebe können selbst suchen, Anzeigen veröffentlichen oder den Arbeitgeber-Service einbinden. So lässt sich die passende Methode an Größe, Zeitdruck und Zielgruppe anpassen.

Für einzelne Stellen reicht oft eine direkte Suche. Bei mehreren Vakanzen kann ein Benutzerkonto oder die HR-BA-XML-Schnittstelle den Ablauf erleichtern. Schwierige Fälle profitieren von einer persönlichen Beratung.

Besonders wertvoll ist der Blick auf Zielgruppen, die im Alltag oft zu wenig Beachtung finden. Dazu zählen Menschen mit Behinderung, geflüchtete Personen sowie internationale Fachkräfte. Für künstlerische Berufe gibt es zudem eine eigene Vermittlung.

  • Bedarf und Zielgruppe zuerst klar festlegen
  • Den passenden Suchweg danach auswählen
  • Förderhilfen und rechtliche Fragen früh prüfen
  • Bei Engpässen den Arbeitgeber-Service einbeziehen

Wer Arbeitskräfte über die Agentur für Arbeit suchen möchte, kann online, über das Benutzerkonto oder direkt mit dem Arbeitgeber-Service starten. Die gebührenfreie Nummer lautet 0800 4 555520; alternativ können Unternehmen online eine Nachricht senden.

Damit wird die Bundesagentur für Arbeit nicht nur zur Jobbörse. Sie kann auch bei der Auswahl, bei Förderfragen und bei neuen Wegen der Personalsuche helfen.


FAQ zur Personalsuche über die Agentur für Arbeit

Wie können Unternehmen eine Stelle bei der Agentur für Arbeit melden?

Unternehmen können ein Stellenangebot kostenlos über das Benutzerkonto der Bundesagentur für Arbeit veröffentlichen. Alternativ lässt sich die Stelle ohne eigene Anmeldung online an den Arbeitgeber-Service übermitteln. Bei vielen offenen Stellen ist auch eine Übertragung über die HR-BA-XML-Schnittstelle möglich.

Wie finden Arbeitgeber passende Bewerberinnen und Bewerber bei der Agentur für Arbeit?

In der Bewerberbörse können Unternehmen nach passenden Profilen suchen. Dafür lassen sich unter anderem Beruf, Region, Qualifikationen, Berufserfahrung und Arbeitszeit filtern. Geeignete Personen können direkt kontaktiert werden.

Welche Unterstützung bietet der Arbeitgeber-Service bei der Personalsuche?

Der Arbeitgeber-Service berät Unternehmen bei der Suche und Einstellung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Er kann einen Vermittlungsauftrag aufnehmen, Anforderungen an Bewerberprofile schärfen, bei der Gestaltung von Stellenanzeigen helfen und alternative Wege zur Personalgewinnung aufzeigen.

Können Unternehmen auch ausländische Arbeitskräfte über die Agentur für Arbeit gewinnen?

Ja. Unternehmen können sich zu Aufenthaltsstatus, Arbeitsmarktzugang und Fördermöglichkeiten beraten lassen. Für die Suche nach Fachkräften aus Europa eignet sich außerdem EURES. Make it in Germany bietet zusätzliche Informationen zur Rekrutierung internationaler Fachkräfte.

Welche besonderen Zielgruppen können Unternehmen über die Agentur für Arbeit erreichen?

Die Agentur für Arbeit unterstützt auch bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen und geflüchteten Personen. Je nach Einzelfall kann sie zu Arbeitsplatzanpassungen, Fördermitteln und rechtlichen Voraussetzungen beraten. Für darstellende Künstlerinnen und Künstler sowie künstlerisch-technisches Personal gibt es zudem eine spezielle Künstlervermittlung.

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